Donnerskirchner Weinkiritog am 11. Mai 2025

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Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln
Illustration der Kirche von Donnerskirchen vor Hügeln

Wärmepreisdeckel

Förderung

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Erfahren Sie alles zum Wärmepreisdeckel: Wer gefördert wird, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Förderung beantragen.

Wärmepreisdeckel

Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2024 beantragt werden – es ist daher ausreichend Zeit vorgesehen, um die notwendigen Unterlagen zu sammeln und die Antragstellung durchzuführen!

Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.

Eine Beantragung ist über das Land Burgenland möglich.

Fördervoraussetzungen:

  • Netto-Jahreshaushaltseinkommen max. 63.000 Euro
  • Keine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für Heizkosten:
    • bis 23.000 Euro: 3 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 33.000 Euro: 4 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 43.000 Euro: 5 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens
    • bis 63.000 Euro: 6 Prozent des Netto-Jahreshaushaltseinkommens

WICHTIG: Es wird von 90 Prozent der Heizkosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.

Mehr Informationen:

Wärmepreisdeckel – Land Burgenland

Ansprechpartner

Anna Reichardt
Tel: +43 2683 8541 10
Mail: post@donnerskirchen.bgld.gv.at

Öffnungszeiten Gemeindeamt

Parteienverkehr:
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr

Sprechstunde des Bürgermeisters:
nach tel. Vereinbarung unter
+43 2683 8541 10

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